Hilfswerk des Lions Club Wolfenbüttel

Hilfswerk des Lions Club Wolfenbüttel e.V.

Das Hilfswerk Lions Club Wolfenbüttel ist ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt.
Es verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Mit seiner Hilfe werden die Projekte des Lions Club Wolfenbüttel realisiert.

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Helfen Sie uns mit Ihrer Spende anderen zu helfen!
Spendenkonto und Kontaktanschrift für das Hilfswerk

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Lions bei einer Activity | Privat

 

Das Hilfswerk des Lions Club Wolfenbüttel e.V. ist durch das Finanzamt Wolfenbüttel mit Freistellungsbescheid vom 11.12.2012 unter StNr. 51/201/29206 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden an das Hilfswerk können daher nach §10b  EtStG steuerlich geltend gemacht werden.

Spenden werden erbeten auf das Konto:
Hilfswerk Lions Club Wolfenbüttel e.V.
Bankhaus C.L. Seeliger 

Kontonummer 434 
Bankleitzahl 270 325 00 

IBAN: DE40 270 325 000 000 000 434
BIC: BCLSDE21XXX

Registereintrag: 
Eintragung im Registergericht: Braunschweig
Registernummer: VR 200875 

Steuernummer: 51/201/29206 Finanzamt Wolfenbüttel

Umsatzsteuer-ID: 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: nicht erteilt. 

Wirtschafts-ID: 
nicht erteilt

Aufsichtsbehörde: 
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Kontakt: 
Präsident Dirk Janßen
Am Roten Amte 15B
38302 Wolfenbüttel

oder per E-Mail an die Amtsträger des Hilfswerks.

Asset-Herausgeber

1-Zweck des Hilfswerks

Zweck des Hilfswerks

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Logo des Hilfswerks | Privat

Das Hilfswerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

Zwecke des Hilfswerks sind

  • die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
  • die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • die Förderung des Umweltschutzes, die Förderung der Hilfe für Behinderte und Katastrophenschutzopfer,
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebietender Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen, 
  • die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden und Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Mittel werden ausschließlich für die oben genannten steuerbegünstigten Zwecke verwendet.

Die Satzungszwecke werden im Sinne der Ideale von Lions Clubs International entsprechend den Beschlüssen des LC Wolfenbüttel verwirklicht.

Das Hilfswerk ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.