Das Hilfswerk des Lions Club Wolfenbüttel e.V. ist durch das Finanzamt Wolfenbüttel mit Freistellungsbescheid vom 11.12.2012 unter StNr. 51/201/29206 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden an das Hilfswerk können daher nach §10b EtStG steuerlich geltend gemacht werden.