Zweck des Hilfswerks

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Logo des Hilfswerks | Privat

Das Hilfswerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

Zwecke des Hilfswerks sind

  • die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
  • die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • die Förderung des Umweltschutzes, die Förderung der Hilfe für Behinderte und Katastrophenschutzopfer,
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebietender Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen, 
  • die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden und Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Mittel werden ausschließlich für die oben genannten steuerbegünstigten Zwecke verwendet.

Die Satzungszwecke werden im Sinne der Ideale von Lions Clubs International entsprechend den Beschlüssen des LC Wolfenbüttel verwirklicht.

Das Hilfswerk ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.